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Eine kleine GmbH steuergünstig verkaufen – wie geht das?

In vie­len Bran­chen ist es üblich, einen Teil der Geschäfts­tä­tig­keit (Ver­trieb, Wer­bung, Pfle­ge der Kun­den­be­zie­hun­gen) über eine eigen­stän­di­ge GmbH abzu­wi­ckeln. Vor­teil: Die GmbH bekommt einen eige­nen Geschäfts­wert und kann spä­ter u. U. steu­er­güns­tig ver­kauft wer­den – z. B. dann, wenn die GmbH-Antei­le zu Betriebs­ver­mö­gen eines ande­ren Unter­neh­mens der Betei­lig­ten gehö­ren. Neu­es­ter Fall: Ein frei­be­ruf­li­cher Foto­graf hat­te über Jah­re hin­weg die Ver­wer­tung sei­ner Fotos von sei­ner eigen­stän­di­gen Foto-Ver­wer­tungs-GmbH aus­füh­ren las­sen. Jetzt woll­te er die GmbH-Antei­le ver­kau­fen – und zwar steu­er­be­güns­tigt bzw. so, dass alle Nach­schüs­se, die er im Lau­fe der Jah­re für die GmbH erbrin­gen muss­te, als Anschaf­fungs­kos­ten steu­er­lich berück­sich­tigt werden.

Ach­tung: Das Finanz­amt macht die­se Rech­nung nicht mit. Auch der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) lässt die­se Gestal­tung nicht zu: „Die GmbH-Betei­li­gung    ist nicht auto­ma­tisch not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen des Foto­gra­fen“. Das ist nur aus­nahms­wei­se der Fall. Und zwar dann, wenn die GmbH den größ­ten Teil des Umsat­zes mit ande­ren Ver­wer­tun­gen als mit sei­nem Haupt-Gesell­schaf­ter macht (BFH, Urteil vom 12.1.2010, VIII R 34/07). Macht die GmbH fast aus­schließ­lich Geschäf­te mit ihrem Gesell­schaf­ter, sehen die Finanz­be­hör­den dar­in ein sog. Geld­ge­schäft – also eine Kapi­tal­an­la­ge, die auch so besteu­ert wer­den muss. Der Ver­kauf ist dann in vol­lem Umfang steuerpflichtig.

Unse­re TIPP dazu > <Mit­glied­schaft: 5,95 € inkl. MWSt monat­lich>

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Das Finanzamt liest Geschäftsberichte und Image-Broschüren – was tun?

Immer mehr GmbHs erstel­len neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss einen Geschäfts­bericht. Ziel ist es, eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men zu haben, mit dem poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­part­ner und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men infor­miert wer­den. Ziel ist es auch, Punk­te fürs Rating zu sam­meln. Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass im Geschäfts­be­richt nur „fun­dier­te“ Aus­sa­gen zum Unter­neh­men bzw. zum Geschäfts­ab­lauf stehen.

Sen­si­bi­li­sie­ren Sie alle an der Erstel­lung betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter dafür, dass die dort ver­wen­de­ten Infor­ma­tio­nen z. B. von den Finanz­be­hör­den gele­sen wer­den und u. U. zu einer erwei­ter­ten Prü­fung führen.

Unse­re TIPPs dazu >

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Frage eines Kollegen aus S. (Saarland): Wieso gibt es für unsere kleine GmbH keinen kleinen Jahresabschluss?

Gute Fra­ge. Es geht um Fol­gen­des: Seit 1.1.2010 gel­ten neue Grö­ßen­klas­sen-Kri­te­ri­en für GmbHs. Fol­ge: Bis dahin war z. B. die GmbH mit 4,5 Mio. € Bilanz­sum­me und 9,4Mio. Umsatz und/oder mehr als 50 bis 250 Arbeit­neh­mern eine „mit­tel­gro­ße GmbH”. Nach der Neu­re­ge­lung ist sie aber „klein” Fol­ge: Der Steu­er­be­ra­ter muss nur einen klei­nen Jah­res­ab­schluss auf­stel­len. Vor­teil für Sie: Das kos­tet viel weniger.

Ach­tung: Es gibt Bera­ter, die trotzt­dem einen gro­ßen Jah­res­ab­schluss erstel­len wol­len Begrün­dung: Laut § 267 (4) HGB müs­sen die Grö­ßen­klas­sen-Kri­te­ri­en 2mal unter­schrit­ten wer­den. Erst dann wird die GmbH „klein”. Was tun. Unse­re TIPPS >

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Anträge für den Kreditmediator

Laut Chris­ti­an Thiel von der deut­schen Kre­dit­me­dia­ti­on wer­den zur­zeit mehr als 2 Dut­zend Anträ­ge auf Kre­dit­me­dia­ti­on bear­bei­tet. Unter­neh­men kön­nen die Media­ti­on ein­schafl­ten bei Kre­di­ten > 25.000 EUR. Alle Infos dazu + Antrags­un­ter­la­gen gibt es > Hier ankli­cken.

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ELENA: Jeder Arbeitnehmer kostet im Monat 7 € mehr – was tun?

Nach ers­ten Aus­wer­tun­gen berech­nen die Lohn­ab­rech­ner für jeden zu mel­den­den Arbeit­neh­mer bis zu 7 € und mehr pro monat­li­cher Mel­dung an ELENA. Bei 100 beschäf­tig­ten Arbeit­neh­mern bedeu­tet das eine jähr­li­che Zusatz­be­las­tung für Bera­ter­kos­ten im Bereich von fast 10.000 € – also durch­aus kei­ne Peanuts.

Dabei geben die Lohn­ab­rech­ner (Steu­er­be­ra­ter, Lohn­bü­ro u. a.) nach ihren Anga­ben ledig­lich die Prei­se wei­ter,  die  ihnen von den für die Über­mitt­lung der Daten zustän­di­gen IT-Dienst­leis­tern (DATEV, ande­re Soft­ware­un­ter­neh­men) dafür in Rech­nung gestellt wer­den. Gera­de für klei­ne­re Unter­neh­men ohne eige­ne Lohn­ab­buch­hal­tung gibt es dazu kei­ne wirk­li­che Alter­na­ti­ve. Die Kos­ten für die Eigen­be­reit­stel­lung der Daten sind noch höher. Was tun? zum TIPP >

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Wertvolle Infos über die Konkurrenz gibt es im Netz kostenlos

Immer mehr Geschäfts­füh­rer nut­zen das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter (www.unternehmensregister.de) zum Bench­mar­king. Sie infor­mie­ren sich damit über die Zah­len ihrer Kon­kur­ren­ten oder ihrer Geschäfts­part­ner. Bis dato war die Benut­zung des offi­zi­el­len Por­tals der Bun­des­an­zei­ger-Gesel­l­­schaft nicht ganz ein­fach – die Web­sei­ten prä­sen­tier­ten sich nicht beson­ders nut­zer­freund­lich – eher im Behör­den­for­mat. In den letz­ten Wochen haben die Her­aus­ge­ber nach­ge­ar­bei­tet und eine benut­zer­freund­li­che Ober­flä­che umge­setzt. Damit ist es ab sofort wesent­lich ein­fa­cher und über­sicht­li­cher, mit dem Unter­neh­mens­re­gis­ter zu arbei­ten (vgl. z. B. die neue Such­mas­ke). Unse­re TIPPS dazu >

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BMJ legt sich fest: Weniger Bürokratie für kleine GmbH/UG

Erfreu­lich: Nach EU-Kom­mis­sionm und dem EU-Par­la­ment will auch Jus­tiz­mi­nis­te­rin Leu­theu­ser-Schnar­ren­ber­ger Erleich­te­run­gen für klei­ne GmbHs in Deutsch­land umset­zen. Ziel: Klei­ne GmbHs müss­ten –  bei zügi­ger Umset­zung – ab dem Geschäfts­jahr 2012 kei­ne Bilanz mehr erstel­len und müss­ten auch die Pflicht­of­fen­le­gung nicht mehr vor­neh­men. Erspar­nis pro klei­nem Unter­neh­men: Zwi­schen 1.500 und 3.000 € – pro Jahr je nach Branche.

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GF im Konzern: Kann ich mich auf die Buchhaltung der Zentrale verlassen?

Kann ich mich auf die zen­tra­le Buch­hal­tung ver­las­sen?“. So die Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, des­sen Anstel­lungs­ver­trag wegen Schein­bu­chun­gen frist­los gekün­digt wur­de. Unser TIPP dazu >

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Was tun? – Sparkasse fordert Geld vom Geschäftsführer zurück

Die Spar­kas­se woll­te den Geschäfts­füh­rer einer GmbH in die Haf­tung neh­men, weil die­ser im Zeit­raum vor der Insol­venz­rei­fe vom Debi­to­ren-Kon­to Gläu­bi­ger-Rech­nun­gen begli­chen hat. Unser Tipp dazu >

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Gericht schützt Fremd-Geschäftsführer vor Ausbooten

Wer­den dem Fremd-Geschäfts­füh­rer Mani­pu­la­tio­nen bei der Spe­sen­ab­rech­nung vor­ge­wor­fen, muss das kon­kret belegt wer­den. Vage Ver­mu­tun­gen und blo­ße Unter­stel­lun­gen genü­gen nicht, um eine Kün­di­gung aus­zu­spre­chen – oder etwa um die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on um eine Abfin­dung zuguns­ten des Unter­neh­mens zu verbessern.