Zumindest eines belegen die jüngsten Zahlen, die jetzt zu den Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen für Manager, AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer (Directors & Officers) bekannt wurden: Seit dem Jahr 2000 hat sich in Deutschland die Zahl der Versicherungsfälle verdreifacht und zwar von ca. 40 Schadensfällen auf jährlich 120. Darunter die Fälle Deutsche Bank (Nr. 10/2014), VW (Nr. 12/2016), Thyssen-Krupp (Nr. 19/2014) – um nur die prominentesten zu nennen. …
Aber nicht nur die Anzahl der Fälle nimmt signifikant zu. Auch die Dauer der gerichtlichen Verfahren wird länger und länger. Oft wird erst nach jahrelangem Tauziehen entschieden. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Versicherer unterdessen fast jedes Verfahren gerichtlich überprüfen lassen – und zwar bis in die letztmögliche Instanz. Das ist für beide Seiten – also das geschädigte Unternehmen und den verursachenden Manager/Geschäftsführer – eine Dauerbelastung, die es zu finanzieren bzw. auszuhalten gilt. Auch ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Beschleunigung der entsprechenden Verfahren zeigt offensichtlich noch keine Wirkung (vgl. Nr. 29/2016). Danach ist es zulässig, dass die beiden notwendigen gerichtlichen Verfahren (Unternehmen gegen Manager und Manager gegen Versicherer) in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst werden.