Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Google die entsprechenden Internet-Seiten löschen. Und zwar dann, wenn die Angaben falsch oder unvollständig sind. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. Betroffene Personen müssen dazu einen Löschungsantrag bei Google einreichen (Google-Suche > Richtlinien zum Entfernen von Inhalten). Interessant ist dieses Urteil natürlich auch für Firmen. Können Sie damit Falschbehauptungen und geschäftsschädigende Seiten über Ihre Firma entfernen lassen? Antwort: JEIN. Im Prinzip …sollte diese Rechtsprechung auch Firmen schützen. In der Praxis bleibt das aber ein schwieriges Unterfangen. Google wird das Urteil nicht einfach hinnehmen (EuGH, Urteil vom 13.5.2014, C‑131/12).
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Google-Urteil: Geschäftsschädigung muss noch warten
Es ist davon auszugehen, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Klagewelle gegen Google kommen wird. Auch Firmen werden versuchen, ihre Rechte durchzusetzen, um die Firma im Internet zu schützen. Das kann im Einzelfall teuer werden. Lassen Sie den großen Unternehmen den Vortritt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn die Chancen auch für kleinere Unternehmen steigen.