Bereits in Ausgabe 29/2017 haben wir auf die Risiken hingewiesen, die für den Geschäftsführer mit der Verwaltung von GmbH-Vermögen bestehen. Zurzeit wird vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Pforzheim, Christel Augenstein, wegen Untreue in Sachen Anlage von kommunalen Vermögen verhandelt. Im Verfahren wird es auch darum gehen, welche zivil- und strafrechtlichen Folgen sog. Organisationsverschulden nach sich ziehen. Insofern ist der Fall auch für alle GmbH-Geschäftsführer durchaus von großem Interesse. Der Fall: …Die Stadt Pforzheim hatte Zinsderivate gekauft. Das sind (hoch) spekulative Geschäfte. Es handelt sich dabei um so etwas wie eine Wette auf die zukünftige Entwicklung der Zinsen. Die für die Kommune handelnden Personen berufen sich darauf, dass sie sich vor einer Anlage-Entscheidung externe Beratung eingeholt haben und sich auf den Rat der Experten verlassen haben. Das Gericht wird also zu prüfen haben, ob der beratende Banker als Vertriebler oder als externer Sachverständiger einzustufen ist.
Wichtig: Genügt es, wenn Sie sich bei einer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Empfehlungen Ihres Bankers verlassen? Vorab-Fazit: Darauf alleine sollten Sie sich nicht verlassen.