Wechselt der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag an sich selbst auszahlen zu lassen (BFH, Urteil vom 18.8.2016, VI R 18/13). …
Dahinter steht eine Interessante Gestaltung. Der Senior Gesellschafter-Geschäftsführer wollte seine GmbH verkaufen. Der Käufer bestand aber darauf, dass er die vereinbarte Pensionsverpflichtung nicht übernehmen wollte. Der Senior übertrug die Pensionszusage gegen Zahlung einer Ablöse auf einer seiner anderen Firmen. Damit ist möglich das Verkaufshindernis Pensionszusage aus dem Weg zu räumen – sogar ohne nachteilige steuerliche Auswirkung und unter Beibehaltung der Ansprüche auf Pensionszahlungen für den Senior.