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Volkelt-Briefe

GmbH-Unternehmensgruppe: Die neuen Regeln zur Verlustverrechnung

Das BMF hat jetzt einen Vor­schlag zur Neu­re­ge­lung der Ver­lust­ver­rech­nung nach dem Ver­kauf und der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len vor­ge­legt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt lie­gen die ers­ten Exper­ten-Aus­sa­gen zu dem neu­en Ent­wurf vor. Über­ein­stim­men­der Tenor: „Die Finanz­ver­wal­tung ver­sucht in dem Ent­wurf alle aus­ste­hen­den Fra­gen zu ihren Guns­ten zu lösen”. Und: „Es fin­det eine Ver­lust­ver­nich­tungs-Maxi­mie­rung statt”. Haupt-Kri­tik­punk­te sind die Kon­zern­klau­sel und die Rege­lung für die Über­tra­gung mit Stil­len Reser­ven.

In Zukunft wird bei Umstruk­tu­rie­run­gen in Kon­zer­nen und im Unter­neh­mens­ver­bund zu prü­fen sein, wie bestehen­de Ver­lust­vor­trä­ge über­haupt noch geret­tet wer­den kön­nen. Das wird für die Unter­neh­men zusätz­li­che Bera­ter­kos­ten ver­ur­sa­chen (BMF-Schrei­ben IV C 2 – S 2745‑a/09/10002).

Ange­sichts der zahl­rei­chen Kri­tik an dem vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­ten Ent­wurf dürf­te rea­lis­ti­scher­wei­se aller­dings doch nicht mehr davon aus­zu­ge­hen sein, dass es zu einer Neu­re­ge­lung noch in 2014 kom­men wird. Alle Exper­ten und auch wir gehen unter­des­sen davon aus, dass es in der Gro­ßen Koali­ti­on nicht uner­heb­li­chen Wider­stand gegen die neu­en BMF-Vor­schrif­ten geben wird.

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