Das BMF hat jetzt einen Vorschlag zur Neuregelung der Verlustverrechnung nach dem Verkauf und der Übertragung von GmbH-Anteilen vorgelegt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt liegen die ersten Experten-Aussagen zu dem neuen Entwurf vor. Übereinstimmender Tenor: „Die Finanzverwaltung versucht in dem Entwurf alle ausstehenden Fragen zu ihren Gunsten zu lösen”. Und: „Es findet eine Verlustvernichtungs-Maximierung statt”. Haupt-Kritikpunkte sind die Konzernklausel und die Regelung für die Übertragung mit Stillen Reserven.
In Zukunft wird bei Umstrukturierungen in Konzernen und im Unternehmensverbund zu prüfen sein, wie bestehende Verlustvorträge überhaupt noch gerettet werden können. Das wird für die Unternehmen zusätzliche Beraterkosten verursachen (BMF-Schreiben IV C 2 – S 2745‑a/09/10002).