Hat der Geschäftsführer Anhaltspunkte dafür, dass ein Gesellschafter sein Auskunfts- und Einsichtsrecht zum Nachteil der GmbH verwendet, muss er …dem Anliegen des Gesellschafters nicht hat nachgeben (OLG Naumburg, Urteil 12.12.2013, 9 U 58/13, Quelle: GmbH-Rundschau 2014, S. 209).
Damit bestätigt das OLG die bestehende Rechtslage. Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie vor der Verweigerung eines Auskunfts- und Einsichtsanliegens eines Gesellschafters die übrigen Gesellschafter über Ihre Bedenken informieren und einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen.