Laut Valnes Corporate Finance GmbH fördert das vereinfachte Ertragswertverfahrens eine Überbewertung …
der GmbH. Folge: Ist dieses Verfahren im Gesellschaftsvertrag zur Bewertung des GmbH-Anteils vorgeschrieben, führt dies zu einem Abfluss von Kapital. Umgekehrt: Der ausscheidenswillige Gesellschafter profitiert von der Überbewertung. Er erhält mehr Geld für seinen GmbH-Anteil als dieser tatsächlich wert ist. Hintergrund: Das vereinfachte Ertragswertverfahren wurde 2009 von Gesetzgeber eingeführt. Ziel war es, das Stuttgarter Verfahren (das zur Ermittlung des steuerlichen Wertes bei Erbschaft dient) zu ersetzen. In der Praxis führte das zu einer Unterbewertung von GmbHs. Das war zwar durchaus im Sinne der übertragenden Gesellschafter, führte aber zu einer Benachteiligung des ausscheidenden Gesellschafters. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kapitalisiert den vergangenheitsbezogenen Jahresertrag. Kritik: Die Bewertung bezieht sich auf die Vergangenheit und nicht nach realistischen, zukunftsbezogenen Marktbewertungen. Die neue Valnes-Studie (Update 2013) zeigt nun anhand praktischer Fälle, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren in der Praxis in die gegenläufige Richtung führt, die den Bestand der GmbH gefährden.
Für die Praxis: GmbH-Gesellschafter, die im Gesellschaftsvertrag das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Wertes eines GmbH-Anteils vereinbart haben, sollten nach diesen Erkenntnissen aus der Praxis prüfen, ob diese Regelung noch mit ihren Intensionen und Absichten übereinstimmt. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, welche alternativen Bewertungsmethoden für Ihre GmbH geeignet sind (z. B. das ausführliche Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, Umsatzverfahren, Bewertungsverfahren nach Investitionsrechnung usw.). Anhaltspunkte gibt Ihnen das Internet-Portal www.unternehmenswertrechner.de (Beispiels-Berechnungen). Zur Änderung des Gesellschaftsvertrages müssen in der Regel alle Gesellschafter zustimmen (ordentliche Beschlussfassung). Insbesondere in mittelständischen Familien-GmbHs mit vielen Gesellschaftern und damit oft gegenläufigen Interessenlagen, sollte das GmbH-Vermögen im Vordergrund stehen und die Ausscheidensregel entsprechend nachgebessert werden. Wenn Sie sich ausführlicher zum Thema informieren wollen: Die Studie „Das vereinfachte Ertragswertverfahren im Stress-Test: Auswirkung der typisierten Kapitalkosten auf den Ertragswert“ erhalten Sie per E‑Mail-Anforderung unter contact@valnes.de (kostenfrei).