Beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung durch Erhöhung eines GmbH-Anteils, muss der Gesellschafter …
mindestens 1/4 des Erhöhungsbetrages zusätzlich einzahlen und dies belegen (Einzahlungsnachweis per Überweisungsbeleg). Das ergibt sich aus § 57 GmbH-Gesetz, wonach der Geschäftsführer ersichern muss, dass mindestens ein Viertel der Einlage zu seiner freien Verfügung steht bzw. auf ein Konto der GmbH eingezahlt ist (BGH, Urteil vom 11.6.2013, II ZB 25/12).
Für die Praxis: Als Geschäftsführer müssen Sie den Eingang der Einlage bestätigen. Dazu geben Sie gegenüber dem Registergericht die schriftliche Versicherung ab, „dass die Einlage zur freien Verfügung der Geschäftsführung steht“. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Gesellschafter schriftlich zur Einzahlung der Einlage auffordern und ggf. die Einziehung des GmbH-Anteils androhen (gemäß § 21 GmbH-Gesetz).