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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht – neu – Leiharbeiter können Sie schnell mehr kosten als geplant

Leih­ar­beit­neh­mer, die Sie über einen län­ge­ren Zeit­raum beschäf­ti­gen, haben Anspruch …

auf Urlaubs- und Weih­nachts­geld, wenn Sie die­se Son­der­zah­lun­gen Ihren fest ange­stell­ten Arbeit­neh­mern regel­mä­ßig zah­len. Das Urteil dürf­te ab sofort bun­des­weit von den Arbeits­ge­rich­ten ent­spre­chend ange­wandt wer­den (LAG Schles­wig Hol­stein, Urteil vom 21.5.2013, 2 Sa 398/12).

Für die Pra­xis: Umge­hen kön­nen Sie die­se Bestim­mung, wenn Sie eine sog. Stich­tags­re­ge­lung ver­wen­den. Danach hat nur der Arbeit­neh­mer Anspruch auf Son­der­zah­lun­gen, wenn er zu einem bestimm­ten Stich­tag in der GmbH beschäf­tigt ist (z. B. nach dem 31.3. des Fol­ge­jah­res). Wird der Leih­ar­beit­neh­mer dann nur bis zum 31.3. des Fol­ge­jah­res beschäf­tigt, hat er kei­nen Anspruch auf Sonderzahlungen. 

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