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Volkelt-Briefe

GmbH-Nachfolge: Auch der Beirat braucht Rund-Erneuerung

Bis vor eini­gen war der Bei­rat im Unter­neh­men in den meis­ten Fäl­len als Instru­ment zur Kon­trol­le der Geschäfts­füh­rung ein­ge­setzt und ent­spre­chend im Gesell­schafts­ver­trag ver­an­kert. Unter­des­sen …hat sich das Image des Bei­rats kom­plett ver­än­dert. Die Gesell­schaf­ter nut­zen den Bei­rat zuneh­mend zur Bera­tung, als exter­nen Ideen­ge­ber und als Instru­ment zur Ver­net­zung des Unter­neh­mens in den für den Geschäfts­be­trieb rele­van­ten sozia­len und wirt­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen und Grup­pen. Zum Bei­spiel durch die Beset­zung des Beirats

  • mit Exper­ten (Seni­or-Inge­nieu­re, Mar­ke­ting-Spe­zia­lis­ten, Mit­glie­der aus Forschungseinrichtungen),
  • mit Finanz-Bera­tern (Finan­zie­rungs-Sze­ne, Ban­ker, Fond-Manager),
  • mit Netz­wer­kern (z. B. Uni-Pro­fes­so­ren für die Per­so­nal-Akqui­se, IHK- oder Ver­bands­ver­tre­ter, PR-Spe­zia­lis­ten und Multiplikatoren),
  • mit wich­ti­gen Zulie­fe­rern und Kun­den oder
  • mit exter­nen frei­be­ruf­li­chen Bera­tern (Juris­ten, Wirt­schafts­prü­fer, Steuerberater).

In der Regel wird der Bei­rat zwar nur für eine bestimm­te Dau­er ein­ge­setzt (5 Jah­re). Ist die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Gesell­schaf­tern, der Geschäfts­füh­rung und den Mit­glie­dern des Bei­rats aber erst ein­mal ein­ge­spielt, gibt es in der Regel kei­nen Grund für eine Ände­rung der Zusam­men­set­zung bzw. für die Abbe­ru­fung ein­zel­ner Per­so­nen bzw. die Beru­fung neu­er Mit­glie­der. Der Bei­rat altert mit der Geschäfts­füh­rung. Das kann schon inner­halb weni­ger Jah­re in beson­ders dyna­mi­schen zu ernst­haf­ten Pro­ble­men führen.

In der Pra­xis häu­fen sich unter­des­sen die Fäl­le, in denen die Nach­fol­ge­re­ge­lung durch ein Eigen­in­ter­es­se des Bei­rats erschwert wird. Dar­über hin­aus nut­zen vie­le Seni­or-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer den Bei­rat dazu, wei­ter­hin ent­schei­den­den Ein­fluss auf die ope­ra­ti­ven Geschi­cke im Unter­neh­men zu neh­men. Ein Seni­or-Kol­le­ge for­mu­lier­te das jüngst auf einem ERFA-Tref­fen zwi­schen Senio­ren und Junio­ren dras­tisch: „Da muss man auch mal los­las­sen kön­nen und auch die alte Gar­de im Bei­rat aus­wech­seln und durch Ver­trau­ens­per­so­nen des Juni­ors ersetzen“.

Lösung: Wie für die Nach­fol­ge-Pla­nung soll­ten Sie auch hier recht­zei­tig die Wei­chen stel­len und den Gesell­schaf­tern und Bei­rä­ten recht­zei­tig signa­li­sie­ren, dass die­se Funk­tio­nen nicht auf Lebens­ar­beits­zeit und womög­lich noch danach ver­ge­ben sind. Prü­fen Sie anhand der ver­trag­li­chen Grund­la­gen (Gesell­schafts­ver­trag, Bei­rats­ord­nung), ob und wel­che Ände­run­gen not­wen­dig sind (Auf­ga­ben­stel­lung: Kontrolle/Beratung, Begren­zung der Amts­dau­er, Aus­wahl­ver­fah­ren, Qualifikationen).

Loten Sie aus, wie die ein­zel­nen Bei­rats­mit­glie­der ihre Auf­ga­be sehen und wie man sich einen Über­gang auf die neue Gene­ra­ti­on vor­stel­len kann. Neh­men Sie den Junior/Nachfolger recht­zei­tig mit ins Boot, damit er in sei­nem Umfeld früh­zei­tig die Füh­ler nach geeig­ne­ten Bei­rä­ten aus­streckt. Wich­tig ist, dass der Juni­or den Bei­rat nicht als Brem­se oder als Auf­se­her emp­fin­det, son­dern dass mit dem Über­gang der Gesamt­ver­ant­wor­tung schon die Grund­la­gen für eine ver­trau­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Gre­mi­en gelegt wird.

Für den Bei­rat mit bera­ten­den Funk­ti­on kommt es dar­auf an, dass Per­so­nen gewählt wer­den, zu denen die Gesell­schaf­ter ins­ge­samt ein sta­bi­les Ver­trau­ens­ver­hält­nis auf­bau­en. Dafür in Fra­ge kom­men Per­so­nen, mit denen bereits erfolg­reich zusam­men gear­bei­tet wur­de oder die auf­grund per­sön­li­cher Emp­feh­lun­gen die gefor­der­ten Vor­aus­set­zun­gen ein­brin­gen (Seni­or-Steu­er­be­ra­ter, Jus­ti­ti­ar, Wirt­schafts­prü­fer, Haus­bän­ker). Soll der Bei­rat dage­gen als Mar­ke­ting-Instru­ment wir­ken, erfolgt die Beset­zung nach den dafür geeig­ne­ten Kri­te­ri­en (Ver­bin­dung zur Hoch­schu­le, Kon­tak­te zur Pres­se, Ver­bin­dung zu einem Zulie­fe­rer oder Kapi­tal­ge­ber). Wenig sinn­voll ist es, Gesell­schaf­ter in den Bei­rat zu beru­fen. Erfah­rungs­ge­mäß bewirkt dies, dass sich die übri­gen Gesell­schaf­ter über­gan­gen füh­len und anschlie­ßend Emp­feh­lun­gen des Bei­ra­tes boy­kot­tie­ren oder ver­schlep­pen. In Deutsch­land gibt es eini­ge Insti­tu­tio­nen, die qua­li­fi­zier­te Bei­rä­te ver­mit­teln. Damit erhal­ten Sie Zugang zu einem grö­ße­ren Netz­werk von unab­hän­gi­gen Exper­ten. Zum Bei­spiel: INTES Aka­de­mie mit Sitz in Bonn > www.intes-akademie.de.

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