Alleine in Baden-Württemberg (BW) sind in den letzten 4 Jahren 750 Fälle mit betrügerischen E‑Mails an Unternehmen bekannt geworden. Hintergrund: Die sog. CEO-Betrugs-Masche (engl.: CEO-Fraud). Als vermeintliche Chefs melden sich die Betrüger ähnlich wie beim Enkeltrick mit Telefonanrufen und/oder gefälschten E‑Mails bei Mitarbeitern des Unternehmens und veranlassen die Überweisung hoher Beträge (vgl. zuletzt Nr. 36/2018). Davor werden die Firmen gezielt ausspioniert, um die Geschäftsführer zu „imitieren”.
In rund 90 Fällen waren die Täter laut Landeskriminalamt (LKA) erfolgreich. Sie verursachten dabei einen Schaden von 50 Millionen EUR. Davon konnten 18 Millionen EUR im Ausland gesichert werden, bevor sie verschwanden. Trend: Die im Innenministerium BW verantwortliche Stabstelle Digitalisiserung/IT-Sicherheit geht davon aus, dass diese Masche in nächster Zeit erheblich zunehmen wird. Beispiel: …
Die Buchhalterin erhält eine E‑Mail vom Chef – mit dessen Signatur und mit der Anweisung 50.000 EUR auf das Bankkonto einer Firma in London zu überweisen. Ohne Wenn und Aber und zwar sofort. Nicht ahnend, dass es sich dabei um eine unterdessen durchaus verbreitete Betrugsmasche handelt, führte die Mitarbeiterin die vermeintliche „Anweisung auf Zuruf” postwendend aus.
Sie sind also gut beraten, nicht einfach abzuwarten, bis bei Ihnen eine solche E‑Mail eingeht. Via LinkedIn, XING und gezielter Internet-Recherche lässt sich jede/r Buchhalter/In oder Handlungsbevollmächtigte ausmachen. Prüfen Sie, inwieweit Ihre Internet-Seiten potenziellen Tätern Hinweise für ein solches Vorgehen geben. Das betrifft Funktionsbeschreibungen und Hinweise auf Handlungsvollmachten.