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Volkelt-Briefe

GmbH-Größenklassen: Kleine GmbH wird „größer”

Klei­ne­re GmbHs, die an der Schwel­le zur mit­tel­gro­ßen GmbH lie­gen, müs­sen immer auf­pas­sen, dass sie nicht grö­ßer wer­den und so zusätz­li­che und teu­re Bilanz­vor­schrif­ten umset­zen müs­sen. Mit der neu­en EU-Bilan­z­­richt­li­nie

sol­len jetzt die Schwel­len­wer­te erhöht wer­den – die klei­ne GmbH wird „grö­ßer“. Die neu­en Wer­te: Bilanz­sum­me < 6 Mio. EUR (bis­lang: 4,84 Mio.), Umsatz < 12 Mio. EUR (bis­lang: 9,68 Mio.) und bis zu 50 Mit­ar­bei­tern. Auch die Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten spe­zi­ell für die klei­ne GmbH sol­len wei­ter ver­ein­facht werden.

Für die Pra­xis: Erfreu­lich. Bis für klei­ne­re GmbH ech­te Erleich­te­run­gen kom­men, müs­sen Sie aber die büro­kra­ti­schen Vor­ga­ben ein­hal­ten. Bis dato haben die Behör­den die­se Rege­lun­gen kon­se­quent unter Andro­hung von Zwangs­gel­dern durch­ge­setzt. Sämt­li­che Urtei­le des LG Bonn zur Sache wur­den gegen die klei­ne­ren Unter­neh­men gefällt. Bis zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nie wer­den u. E. wei­te­re Jah­re (und Kos­ten) ins Land gehen. Vor 2015 wird eine Umset­zung in deut­sches Recht nicht kom­men. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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