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Volkelt-Briefe

GmbH-Erwerb: So finden Sie den passenden Nachfolger

Laut DIHT las­sen sich bun­des­weit arbeits­täg­lich ca. 100 Seni­or-Unter­neh­mer in Sachen Unter­neh­mens-Nach­fol­ge bera­ten. Ten­denz: wei­ter stark zuneh­mend. Auf­fäl­lig: Vie­le Pro­ble­me sind haus­ge­macht. Die Fak­ten des DIHT-Reports „Unter­neh­mens­nach­fol­ge 2018″ bele­gen: …

  • jeder zwei­te Über­ga­be wil­li­ge Unter­neh­mer hat noch kei­nen geeig­ne­ten Nach­fol­ger für sein Unter­neh­men gefun­den (47 %)
  • zwei von drei über­nah­me­wil­li­gen Jung-Unter­neh­mern (70 %) fin­den kein geeig­ne­tes Unter­neh­men zur Übernahme
  • größ­te Hemm­nis­se bei der Nach­fol­ge­lö­sung sind: unzu­rei­chen­de Vor­be­rei­tung, über­zo­ge­ne Kauf­preis–       for­de­rung (42 %), „Nicht-loslassen“-Können (36%)
  • rund 20 % der Über­neh­mer und der über­ge­ben­den Senio­ren sehen in der Steu­er­be­las­tung und der damit ver­bun­de­nen Büro­kra­tie die größ­ten Hin­der­nis­se in der Über­ga­be / Über­nah­me des Unternehmens
  • es besteht wenig oder kein Nach­fol­ge-Inter­es­se bei Kin­dern oder in der Familie
  • die Kin­der sind nicht aus­rei­chend unter­neh­me­risch qualifiziert
  • 75 % der Unter­neh­mer küm­mern sich zu spät um ihre Nachfolge

Pro­fes­sio­nel­les Nach­fol­ge-Manage­ment beginnt mit der recht­zei­ti­gen Infor­ma­ti­on und der früh­zei­ti­gen Kon­takt­auf­nah­me zu poten­zi­el­len Nach­fol­gern. In die­ser Pha­se bis zur rechts­ver­bind­li­chen Abtre­tung der GmbH-Antei­le muss ein geeig­ne­ter und zah­lungs­fä­hi­ger Käu­fer (Rede­wen­dung: „Nach­fol­ger gesucht“) gefun­den wer­den. Dazu gehört z. B. auch eine kla­re und rea­lis­ti­sche Vor­stel­lung über den Kauf­preis, der erzielt wer­den soll.

Häu­fi­ger Feh­ler in die­ser Pha­se: Ein Ver­kauf „dau­ert“ – in der Regel sind es 2 bis 3 Jah­re. Aus Unge­duld wer­den oft Zuge­ständ­nis­se gemacht, die nicht sein müs­sen. Dem nicht ent­ge­gen­steht, dass gele­gent­lich auch ein Blitz-Ver­kauf zustan­de kommt. Aller­dings macht auch der ein oder ande­re Ver­käu­fer die Erfah­rung, dass es meh­re­re Anläu­fe braucht, bis der Ver­kauf tat­säch­lich unter Dach und Fach gebracht ist. Hier eini­ge grun­de­gen­den Hin­wei­se zur Nachfolge-Suche:

  • Regio­nal täti­ge Unter­neh­men sind gut bera­ten, die Koope­ra­ti­ons- und Nach­fol­ge­bör­se der IHK (www.nexxt-change.org) zu nut­zen. Die ein­zel­nen Daten­ban­ken sind gut ver­netzt und es hat sich bun­des­weit her­um­ge­spro­chen, dass expan­si­ons­wil­li­ge Unter­neh­men auf die­se Art gut ein­ge­führ­te Unter­neh­men zur Erwei­te­rung eines Fili­al­net­zes, zum Auf­bau regio­na­ler Prä­sen­zen oder zum Ein­stieg in den Regio­nal­markt erwer­ben. Ach­tung: Unter nexxt­ch­an­ge tum­meln sich im Inter­net eini­ge Anbie­ter, die nichts mit der offi­zi­el­len IHK-Bör­se zu tun haben und nicht wirk­lich zu emp­feh­len sind.
  • Seriö­se Beglei­tung und Bera­tung auf dem Weg zum Nach­fol­ger bie­ten auch das Ratio­na­li­sie­rungs- und Inno­va­ti­ons­zen­trum der Deut­schen Wirt­schaft (www.rkw‑d.de).
  • Gut über­legt sein muss dage­gen die Kon­takt­auf­nah­me zur Kon­kur­renz. Um die als poten­zi­el­len Käu­fer auf­zu­tun, soll­te auf jeden Fall der Anwalt ein­ge­schal­tet wer­den. Zum einen, um die Ernst­haf­tig­keit der Kauf­ab­sicht zu bele­gen, aber auch, um eine pro­fes­sio­nel­le Ver­kaufs­an­bah­nung zu gewährleisten.

Kei­ne guten Erfah­run­gen machen vie­le Unter­neh­mens­ver­käu­fer bei der Suche nach poten­zi­el­len Nach­fol­gern mit den diver­sen Inter­net-Por­ta­len. Abge­se­hen davon, dass die Ver­kaufs­ab­sicht schnell und unkon­trol­liert öffent­lich wer­den kann, tum­meln sich hier auch schwar­ze Scha­fe, denen es mehr um den Umsatz brin­gen­den Auf­trag geht und weni­ger dar­um, poten­zi­el­le Käu­fer zu finden.

Vor­sicht vor schwar­zen Scha­fen. Eini­ge die­ser Anbie­ter wur­den unter­des­sen wegen irre­füh­ren­der Wer­bung („Jemand inter­es­siert sich für Ihre GmbH“) oder Schlecht­leis­tung ver­klagt oder sind wie­der vom Markt ver­schwun­den. Auch hier gilt: Ohne anwalt­li­che Bera­tung blei­ben unkal­ku­lier­ba­re Risi­ken – eben­so wie bei der gerichts­fes­ten For­mu­lie­rung des Vor­ver­tra­ges inkl. einer prag­ma­ti­schen Ver­schwie­gen­heits­klau­sel mit einer durch­setz­ba­ren Ver­trags­stra­fe und der recht­si­che­ren For­mu­lie­rung des Scha­dens­er­satz­an­spruchs bei miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung des beim Ver­kauf erlang­ten Firmenwissens.

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