„Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit unserem Betriebsrat gemacht“. So das Feedback vieler Kollegen zum Umgang mit Betriebsräten. Das ist aber nicht immer so. Je größer die Entfernung der Geschäftsführung zu den Mitarbeitern und je mehr Beschäftigte im Unternehmen, umso problematischer sehen viele personalverantwortliche Geschäftsführer das Verhältnis zu den Arbeitnehmer-Vertretungen.
Aber auch zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben haben in den letzten Jahren das Konfliktpotential zwischen den Unternehmensleitungen – sprich Geschäftsführern – und den Arbeitnehmervertretern wieder deutlich erhöht. So zuletzt etwa durch die Gender-Regelungen (etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG), durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgtranspG) (vgl. dazu Nr. 3/2019) oder seit dem 1.1.2019 durch die neuen Vorgaben zum Anspruch auf Teilzeit bzw. zum Anspruch auf Rückkehr zur vollen Arbeitszeit gemäß den Vorgaben des Brückenteilzeitgesetzes (vgl. Nr. 49/2018).
Hier einige Hinweise wie Sie sich das Leben mit dem Betriebsrat leichter machen: …
- Kommunikation: Suchen Sie bewusst das 4‑Augen-Gespräch mit dem Betriebsratsvorsitzenden. Steigen Sie dabei am besten mit einem privaten Thema ein. Es wird für Ihren Gesprächspartner nach diesem Einstieg schwierig, wieder auf seinen dogmatischen Weg zurückzufinden. Je persönlicher Sie auf die Person „Betriebsrat“ eingehen, desto größer ist Ihre Chance, dass er von seinem klassischen Feindbild abweicht. Geben Sie ihm aber auch Einblicke in betriebliche Belange. Geben Sie ihm das Gefühl eines Informationsvorsprungs (Geschäftsanbahnungen, Brancheninformationen).
- Zeit zum Verhandeln: Stellen Sie sich auf möglicherweise langwierige Verhandlungen ein und kalkulieren Sie dies unbedingt beim Zeitplan für Ihre Maßnahmen ein. Es schwächt Ihre Verhandlungsposition als Arbeitgeber ungemein, wenn Sie unter Zeitdruck Verhandlungen zu Ende bringen müssen. Drängen Sie nicht auf eine bestimmte Zeitvorgabe. Lassen Sie Ihren gegenüber spüren, dass für Sie bei den Verhandlungen die Zeit keine Rolle spielt – auch, wenn Ihnen das schwer fällt.
- Kompetenz statt Ideologie: Viele motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter scheuen davor zurück, ein Betriebsratsamt zu übernehmen. Sie fürchten einen „Karriere-Knick” und Nachteile für ihre berufliche Entwicklung. Als personalverantwortlicher Geschäftsführer sollten Sie eine solche Situation als Chance sehen: Sie verlieren zwar einen guten Mitarbeiter, Ihr Unternehmen gewinnt dadurch aber unter Umständen einen loyalen und kompetenten Betriebsrat, der die belange des Unternehmens besser versteht und insofern besser „passt”.
- Regel und Ausnahme: Vorläufige Personaleinstellungen in Eilfällen sollten Sie als Vorgesetzter auf keinen Fall überstrapazieren. Ein dauernder Missbrauch kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
- Wochenend-Politik: Die Arbeitsgesetze stellen bei vielen Anlässen auf Kalendertage ab. Daher ist besondere Eile geboten, wenn Sie eine Mitteilung des Betriebsrates an einem Freitag erhalten, z. B. einen Widerspruch gegen Mehrarbeit. In diesem Fall ist nämlich der folgende Montag bereits der letzte Tag, um den Antrag auf Mehrarbeit beim Arbeitsgericht wirksam stellen zu können. Nehmen Sie solche Wochenend-Überraschungen unbedingt noch am Freitag zur Kenntnis, damit Sie u. U. noch über das Wochenende mit Ihrem Anwalt in der Sache Kontakt aufnehmen können.