Die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Dazu werden Notargebühren fällig. Deutschen Notare sind teuer – das erfahren die beteiligten Gesellschafter z. B. bereits bei der Eintragung einer mittelgroßen GmbH mit einem ausführlichen Gesellschaftsvertrag, der ganz genau die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt. In der Regel kostet das bereits vierstellige Notargebühren. Rechtlich unkompliziert und anerkannt sind notarielle Beurkundungen in der Schweiz. …Faustregel: Ab einem Transaktionsvolumen von rund 1,5 Mio. EUR wird die Beurkundung in der Schweiz deutlich günstiger. Je nach Volumen kostet z. B. das Notariat Basel um bis zu ¾ weniger als die vergleichbare deutsche Beurkundung. Rechtssicherheit besteht für Beurkundungen in Zürich, Basel, Luzern, Zug und Bern. Beurkundungen durch diese Notariate wurden bereits durch deutsche Gerichte rechtsverbindlich bestätigt. Auch Beurkundungen in Österreich und den Niederlanden sind rechtsverbindlich möglich.
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GmbH-Anteils-Übertragung: Wann lohnt der Schweizer Notar?
Zur rechtsverbindlichen Eintragung des Erwerbers eines GmbH-Anteils muss die Liste der Gesellschafter im Handelsregister aktualisiert werden. Bei einem Gesellschafterwechsel reicht der Notar die aktualisierte Liste dem Handelsregister ein. Das muss nicht zwingend ein deutscher Notar sein – das kann nach allgemeinem Rechtsverständnis auch der Schweizer Notar. Empfehlung: Der Erwerber eines GmbH-Anteils, dessen Anteilsübertragung vor einem Schweizer Notariat beurkundet wird, muss sich vergewissern, dass der Schweizer Notar die aktualisierte Gesellschafter-Liste einreicht. Aber auch der Geschäftsführer kann eine aktualisierte Gesellschafter-Liste einreichen. Der Erwerber sollte auf jeden Fall einige Zeit nach dem Erwerb unter > www.handelsregister.de prüfen, ob die Gesellschafter-Liste tatsächlich aktualisiert ist.