Auf den aktuellen Seiten des Bundesjustizministeriums datiert die letzte Meldung zum Konzernrecht vom 28.8.2013. Fakt ist, dass seit dem Sommer Stillstand in der Gesetzgebung herrscht. Und das gerade zu einem Thema, das für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger wird. Es geht um Konzerne und verbundene Unternehmen – also um Unternehmensstrukturen, die auch im Mittelstand immer verbreiteter sind. Das betrifft zum Beispiel auch alle Unternehmen, .. die Produktion, Vertrieb und andere Organisationseinheiten (im In- und Ausland) ausgegliedert haben und/oder über Tochtergesellschaften abwickeln. Im Koalitionsvertrag gibt es jedenfalls keine konkreten Vorgaben dazu und viele Experten gehen davon aus, dass das Thema die nächsten 4 Jahre liegen bleibt.
Konkret bedeutet das:
- Ausgesetzt ist das vereinfachte Insolvenzverfahren für Konzerngesellschaften, das auch für die Fälle Klarheit schafft, dass nur ein Teil des Konzerns betroffen ist. Folge: Das gesamte Unternehmen wird in die Insolvenz einbezogen mit den entsprechenden nachteiligen Folgen für die gesunden Konzernteile.
- Zusätzliche Hürden wird es für Betriebsstätten geben. Hier hat die Finanzverwaltung die sog. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung auf den Weg gebracht (vgl. Nr. 35/2013). Das bedeutet in der Praxis neue Aufzeichnungspflichten.
- Auf der Strecke geblieben ist die Vereinfachung der länderübergreifenden Konzern-Besteuerung (z. B. bei der umsatzsteuerlichen Organschaft). Auch hier ist in den nächsten 4 Jahren nicht mit einer Vereinfachung oder zu der angekündigten großen Organschaftsreform zu rechnen.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass die Umstrukturierung von Konzernen und verbundenen Unternehmen nach der Reform des Umwandlungs- und des Umwandlungssteuer-Gesetzes (Stand: 2006, letzte Änderung 2013) erheblich vereinfacht wurde und auch für zahlreiche Übertragungsfälle von Immobilien und Grundstücken bei richtiger Gestaltung keine Grunderwerbsteuer mehr erhoben wird.