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Volkelt-Briefe

Gesellschaftsrecht: Definitives „Aus“ für Cash-GmbH

Bund und Län­der haben sich dar­auf geei­nigt, das …

umstrit­te­ne Erb­schaft­steu­er-Spar­mo­dell „Cash-GmbH“ aus dem Ver­kehr zu zie­hen (vgl. Nr. 21/2013). Die Arbeits­grup­pe ver­stän­dig­te sich jetzt dar­auf, dass die Abwei­chung vom durch­schnitt­li­chen Ver­mö­gen der GmbH bei der Über­tra­gung maxi­mal 20 % betra­gen darf (Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 nach Eini­gung der Bun­d/Län­der-Arbeits­grup­pe).

Für die Pra­xis: Danach sind Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen nach dem Cash-GmbH-Modell nicht mehr mög­lich. Die Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen ist nach wie vor (fast) steu­er­frei mög­lich. Bei Nach­fol­ge oder Ver­kauf soll­te also zügig geplant und umge­setzt wer­den. Aber: Frü­her oder spä­ter wird das laut Bundesfinanzhof/Bundes­verfassungsgericht bestehen­de Pri­vi­leg für Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er in die­ser Form fallen.

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