Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das …
umstrittene Erbschaftsteuer-Sparmodell „Cash-GmbH“ aus dem Verkehr zu ziehen (vgl. Nr. 21/2013). Die Arbeitsgruppe verständigte sich jetzt darauf, dass die Abweichung vom durchschnittlichen Vermögen der GmbH bei der Übertragung maximal 20 % betragen darf (Jahressteuergesetz 2013 nach Einigung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe).
Für die Praxis: Danach sind Vermögensübertragungen nach dem Cash-GmbH-Modell nicht mehr möglich. Die Übertragung von Betriebsvermögen ist nach wie vor (fast) steuerfrei möglich. Bei Nachfolge oder Verkauf sollte also zügig geplant und umgesetzt werden. Aber: Früher oder später wird das laut Bundesfinanzhof/Bundesverfassungsgericht bestehende Privileg für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in dieser Form fallen.