Wenn Sie einen GmbH-Anteil kaufen, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass der im Handelsregister eingetragene Eigentümer des GmbH-Anteils korrekt eingetragen ist. Voraussetzung: … Die jährliche einzureichende Gesellschafterliste stimmt und wird regelmäßig aktualisiert (§ 40 GmbH-Gesetz). Dafür zuständig sind Sie als Geschäftsführer der GmbH. Im Alltagsgeschäft geht das aber gelegentlich unter (Wiedervorlage!). Ist im Handelsregister ein „falscher“ Gesellschafter eingetragen, kann es sein, dass ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil verliert, ohne dass er das weiß. Und zwar rechtswirksam – der Gesellschafter kann seinen Anteil nicht mehr zurück verlangen. Einzige rechtliche Möglichkeit: Er verklagt den Geschäftsführer auf Schadensersatz.
Begründung: Dieser hat die Gesellschafterliste nicht ordnungsgemäß gepflegt. Ob der Gesellschafter vor Gericht Recht erhält, ist dabei aber keineswegs sicher. Wichtig für den Geschäftsführer: Sichern Sie sich gegen eventuelle Haftungsansprüche ab.