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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat – Unfall ohne Fahrradhelm führt zu Mitverschulden

Wenn Sie mit dem Fahr­rad unter­wegs sind, müs­sen Sie in Zukunft mit einem wei­te­ren Risi­ko leben. Wer ohne Helm … in einen Unfall ver­wi­ckelt wird, ris­kiert „Mit­ver­schul­den“. Und zwar auch dann, wenn nicht Sie son­dern ein ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer Unfall­ver­ur­sa­cher ist (OLG Schles­wig, Urteil vom 5.6.2013, 7 U 11/12).

Für die Pra­xis: Der Unfall geschah – wie meis­tens – in völ­lig uner­war­te­ter Situa­ti­on. Der Pkw-Hal­ter öff­ne­te die Tür und der Fahr­rad-Fah­rer ohne Helm konn­te nicht mehr aus­wei­chen. Im Urteil um Scha­dens­er­satz, Kos­ten­über­nah­me und Schmer­zens­geld muss­te sich der Fahr­rad-Fah­rer eine Mit­schuld ein­räu­men las­sen. Mit­ver­schul­den­an­teil: 20 %. Nach die­sem Urteil soll­ten zumin­dest Viel­fah­rer unbe­dingt einen Helm tragen. 

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