Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie in Zukunft mit einem weiteren Risiko leben. Wer ohne Helm … in einen Unfall verwickelt wird, riskiert „Mitverschulden“. Und zwar auch dann, wenn nicht Sie sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer Unfallverursacher ist (OLG Schleswig, Urteil vom 5.6.2013, 7 U 11/12).
Für die Praxis: Der Unfall geschah – wie meistens – in völlig unerwarteter Situation. Der Pkw-Halter öffnete die Tür und der Fahrrad-Fahrer ohne Helm konnte nicht mehr ausweichen. Im Urteil um Schadensersatz, Kostenübernahme und Schmerzensgeld musste sich der Fahrrad-Fahrer eine Mitschuld einräumen lassen. Mitverschuldenanteil: 20 %. Nach diesem Urteil sollten zumindest Vielfahrer unbedingt einen Helm tragen.