Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Wie Sie Ihren „Selbstbehalt” noch nutzen können

Der Selbst­be­halt, den Kran­ken­kas­sen im Rah­men der Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge ver­lan­gen, kann nicht bei den Son­der­aus­ga­ben ange­setzt wer­den. Das hat das FG Köln jetzt ent­schie­den (Urteil vom 15.8.2013, 15 K 1858/12). Der Klä­ger hat Revi­si­on ein­ge­legt. Der Bun­des­fi­nanz­hof wird dazu noch abschlie­ßend ent­schei­den (Akten­zei­chen des Ver­fah­rens: VI R 29/14).

Geschäfts­füh­rer, der neben den nor­ma­len Bei­trä­gen zur Kran­ken­kas­se einen Selbst­be­halt an ihren Krank­heits­kos­ten (sog. Zuzah­lun­gen) zah­len muss­ten, soll­ten unter Hin­weis auf das anhän­gi­ge Ver­fah­ren Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid ein­le­gen. Dar­über hin­aus ist zu prü­fen, ob die­se Aus­ga­ben als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.

Schreibe einen Kommentar