Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht Dashcam-Aufnahmen, die aus dem Auto heraus gemacht wurden, als Beweismittel in einem Prozess um einen Verkehrsunfall zugelassen (OLG Stuttgart, Urteil v. 17.7.2017, 10 U 41/17).
Diese strittige und bislang noch offene Rechtsfrage wird nicht zur Revision zugelassen bzw. dem Bundesgerichtshof zur abschließenden Beurteilung vorgelegt. Dennoch: Wer Aufzeichnungen des Verkehrs mit einer Dashcam macht, hat in Zukunft gute Chancen, dass die Aufnahmen in einem eventuellen Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen.