Offizielle Abgabe-Frist für die Einkommensteuer-Erklärung 2013 ist – wie jedes Jahr – der 31.5.2014. Wenn Sie Ihre Steuererklärung vorher und elektronisch einreichen, ist es seit diesem Jahr sogar möglich, dass Sie … bereits ab April mit den errechneten Rückzahlungen auf dem Konto rechnen können. Unter www.elster.de können Sie die dem Finanzamt bereits vorliegenden Steuerdaten und in die Steuererklärung vorgetragenen Daten einsehen und korrigieren.
Diese sog. vorausgefüllte Steuererklärung sollten Sie aber nicht ungeprüft übernehmen. Hier sind lediglich die Standart-Daten (Lohnsteuer, Renten- und KV-Beiträge) eingetragen. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen Sie selbst eintragen. Dennoch: Es lohnt, diesen Service der Finanzbehörden in Anspruch zu nehmen. Empfehlung: Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater für die private Einkommensteuererklärung beauftragen, ein guter neuer Service.