Wechseln Sie als Geschäftsführer in einen Betrieb, der Mitarbeitern eine Betriebsrente bietet, müssen Sie …
aufs Kleingedruckte achten. Gibt es für den Rentenanspruch eine Altersbeschränkung (50. Lebensjahr), dann gilt das. Wechseln Sie also erst mit dem 51. Lebensjahr in diese Firma, haben Sie keinen Rentenanspruch (BAG, Urteil vom 12.11.2013, 3 AZR 356/12).
Verlassen Sie sich also nicht einfach auf die Aussagen der Personalabteilung, dass „ganz allgemein“ mit Ihrer Anstellung ein Anspruch auf Betriebsrente besteht. Lesen Sie sich die Unterlagen für den Beitritt zur betrieblichen Unterstützungskasse genau durch. Gibt es eine solche Ausschlussklausel, sollten Sie auf eine zusätzliche Geschäftsführer-Pensionszusage hinwirken.
Neu auflegt: Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Geschäftsführer im Konzern (2013)
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