Geht der Geschäftsführer Hinweisen auf Verstöße gegen Compliance-Pflichten durch Mitarbeiter (hier: Korruption) nicht nach, ist das eine Pflichtverletzung. Für daraus entstandenen Schaden … (hier: Gerichts- und Anwaltskosten des Unternehmens) muss er Schadensersatz zahlen (LG München, Urteil vom 10.12.2013, 5 HK O 1387/10).
Im Urteil geht es um ein Vorstandsmitglied der Siemens AG. Aber: Im Grundsatz – da sind sich die Experten einig – gelten diese im Urteil festgestellten Grundsätze auch für den Geschäftsführer einer GmbH. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt (Aktenzeichen: 7 U 113/14).