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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer: Firmenwagen zählt bei Trennung/Scheidung

Über­lässt die GmbH ihrem Geschäfts­füh­rer einen Fir­men­wa­gen zur pri­va­ten Nut­zung, dann erhöht …der pri­va­te Nut­zungs­an­teil (hier: ermit­telt nach der 1 %-Metho­de) das unter­halts­pflich­ti­ge Ein­kom­men des Geschäfts­füh­rers (OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013, 2 UF 216/12).

Damit kann der Fir­men­wa­gen zu einem teu­ren Ver­gnü­gen wer­den. Nicht nur, dass Sie nach der 1%-Methode zusätz­li­che Lohn­steu­er zah­len müs­sen. Im Tren­nungs­fall müs­sen Sie genau rech­nen: Erhöht sich Ihr Ein­kom­men so, dass Sie in die nächs­te Gehalts­klas­se nach Düs­sel­dor­fer Tabel­le kom­men, wird das teu­er für Sie. U. U. fah­ren Sie bes­ser, wenn Sie sich mit einem klei­ne­ren Fir­men­wa­gen zu nied­ri­ge­ren Anschaf­fungs­kos­ten zufrie­den geben.

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