Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie verantwortlich dafür, dass in der Firma Recht und Gesetz eingehalten werden (Compliance). Ihre Verantwortlichkeit reicht von den Steuer- und Abgabenpflichten bis zur Einhaltung des Mindestlohns und anderen gesetzlichen Vorschriften. Die Reihe der Vorgaben ist in Deutschland. Wichtig ist, dass Sie sich externen Fach-Rat einholen, wenn Sie einen Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen können. Dazu sind Sie verpflichtet. Auch die Gerichte verlangen das (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Im tag-täglichen Ablauf sollten Sie die folgenden Punkte umsetzen: …
- Unternehmengrundsätze: Unternehmensgrundsätze sind verbindliche Vorgaben für Gesellschafter, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter des Unternehmens. Darin geregelt wird der Umgang mit Geschäftspartnern, Kunden und untereinander. Darin sollte klipp und klar vereinbart werden, dass sich alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorschriften verpflichten und Verstöße melden. Verstöße gegen diese Unternehmensgrundsätze sind arbeitsrechtlich relevant.
- Das Vieraugen-Prinzip: Wichtige Entscheidungen und wichtige Aufgaben (Auftragsvergabe, Überweisungen) werden grundsätzlich nicht von einer Peron allein durchgeführt.
- Dokumentation: Der Zugriff auf alle (sensiblen) Daten des Unternehmens sollte vollständig und über einen längeren Zeitraum dokumentiert werden. Als Unternehmer müssen Sie wissen, wer, wann auf welche Daten Zugriff hat und hatte.
- Einsetzen von Fachbeauftragten: Als Geschäftsführer können Sie bestimmte Zuständigkeiten an Fachbeauftragte delegieren, z. B. der Sicherheitsbeauftragte in bestimmten Branchen, der Datenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, Beauftragter für Brandschutz usw. Dennoch haben Sie die letzte Überwachungspflicht, dass hier sorgfältig gearbeitet wird. Dazu sollten Sie sich in regelmäßigen Abständen über den Status berichten lassen.
- Einsetzen von Vertrauenspersonen und Schiedsstellen: Dazu gehören auch Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Mitarbeitern, die sich nicht an die Regeln halten. Reagiert z. B. ein Mitarbeiter mit Personalfunktion nicht auf einen Mobbing-Vorwurf, sollte eine (Vertrauens-) Stelle eingerichtet sein, an die sich der betroffene Mitarbeiter wenden kann, ohne dass er Nachteile befürchten muss. In Firmen mit vielen Mitarbeitern ist auch die Einsetzung einer Schiedsstelle in Personalangelegenheiten hilfreich, z. B. bei der Urlaubsabstimmung oder bei Ungleichheiten in der Prämienvergabe oder im Auswahlverfahren für die betriebliche Stellenausschreibung.