Immer mehr GmbHs erstellen neben dem offiziellen Jahresabschluss einen Geschäftsbericht. Ziel ist es, eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen zu haben, mit dem potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Arbeitnehmer über das Unternehmen informiert werden. Ziel ist es auch, Punkte fürs Rating zu sammeln. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Geschäftsbericht nur „fundierte“ Aussagen zum Unternehmen bzw. zum Geschäftsablauf stehen. Sensibilisieren Sie alle an der Erstellung beteiligten Mitarbeiter dafür, dass die dort verwendeten Informationen z. B. von den Finanzbehörden gelesen werden und u. U. zu einer erweiterten Prüfung führen.
Beispiel: …
Im Geschäftsbericht wird berichtet, dass die Produktion oder Teile der Produktion ins Ausland verlagert wurden. Das Finanzamt wird darauf hin prüfen, ob es zu steuerpflichtigen Vorgängen im Sinne der sog. Funktionsverlagerungsverordnung gekommen ist.
Keinen Fehler machen Sie, wenn Sie die Angaben übernehmen, die im Jahresabschluss dargestellt sind. Das sind Angaben aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht der GmbH. Dabei muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf und die Lage der GmbH so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Außerdem muss der Lagebericht eingehen auf:
- Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind (sofern vorhanden)
- die voraussichtliche Entwicklung der GmbH
- den Bereich Forschung und Entwicklung (sofern vorhanden)
- bestehende Zweigniederlassungen der GmbH (sofern vorhanden)
Für die Gestaltung des Lageberichts gibt es keine formellen Vorgaben. Allerdings muss er klar und übersichtlich sein. Es bietet sich an, zunächst einen allgemeinen Überblick über die Historie der GmbH zu geben, wobei auch die Geschäftsfelder der GmbH aufgeführt werden sollten. In diesen Überblick können auch gesamtwirtschaftliche Rahmendaten des Geschäftsjahres mit einbezogen werden. Anschließend ist über den konkreten Ablauf des Geschäftsjahres zu informieren, wobei es möglich ist, sich an der Leistungserstellung in der GmbH zu orientieren. Die Kölner PR-Agentur Kammann & Kuhn GmbH empfiehlt 10 Grundsätze für den Geschäftsbericht: …
- Klare Definition der Zielgruppe – Tiefe statt Breite
- Bekenntnis zu einer klaren Leitidee – Führung statt Informationsdschungel
- Offensive und zukunftsorientierte Berichterstattung – Vision statt Tradition
- Wesentliches von Unwesentlichem trennen – Konzentration statt Manipulation
- Stärken ausspielen und Schwächen erläutern – Selbstbewusstsein statt Resignation
- Internationale Rechnungslegung – Transparenz statt Versteckspiel
- Deutliche Sprache – Prägnanz statt Arroganz
- Überzeugendes Bildkonzept – Kunstwerk statt Stückwerk
- Schnell erfassbare Grafiken und Tabellen – Überblick statt Rundblick
- Spaß an Produkt und Produktion vermitteln – Emotion statt Nüchternheit.