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Volkelt-Briefe

Gehaltspoker: Die Performance entscheidet – auch für Geschäftsführer

In den letz­ten Wochen haben wir aus­führ­lich zum Ver­dienst der Geschäfts­füh­re­rIn­nen in den ein­zel­nen Bran­chen berich­tet. Trend: Die gute wirt­schaft­li­che Lage in nahe­zu alle Wirt­schafts­sek­to­ren spie­gelt sich auch im Ver­dienst wie­der. Und zwar im Fest­ge­halt und ins­be­son­de­re auch bei den Tan­tie­men (vgl. Nr. 45/2018). Für die Füh­rungs­kräf­te in Deutsch­land – inkl. Spe­zia­lis­ten und Geschäfts­füh­rer – lie­gen die Gehalts-Pro­gno­sen für 2019 bei einem Plus von 3,6 bis 4,0 % (z. B. Kien­baum Gehalts­ent­wick­lungs­pro­gno­se 2019).

Gab es für GeschäftsführerInnen …

in den letz­ten Jah­ren eine Ent­wick­lung hin zu „mehr Tan­tie­me” – also zu einem grö­ße­ren Anteil erfolgs­be­zo­ge­ner Ver­gü­tung am Gesamt­ge­halt – zeich­net sich jetzt ein neu­er Trend ab. Nicht mehr Umsatz und Ergeb­nis spie­len die zen­tra­le Rol­le für die Gehalts­fest­set­zung. Die füh­ren­den Per­so­nal­be­ra­tun­gen machen ein Hin zur „Per­for­mance” des Amts­in­ha­bers aus. Wört­lich heißt es da z. B.: „Im Gegen­satz zum Vor­jahr – da war der Haupt­trei­ber für die Gehalts­stei­ge­run­gen der Umsatz der Unter­neh­men – ist 2019 in West­eu­ro­pa die indi­vi­du­el­le Per­for­mance der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter über­grei­fend der wich­tigs­te Ein­fluss­fak­tor auf die Gehalts­ent­wick­lung”. Das gilt für die geleb­te Per­for­mance im täg­li­chen Geschäft, aber auch für die Per­for­mance im Gehalts­ge­spräch. Ihre Gesell­schaf­ter tun sich mit einer Gehalts­er­hö­hung für 2019 sicher­lich leich­ter, wenn Sie gut (super) vor­be­rei­tet, mit kla­ren Visio­nen und einer über­zeu­gen­den Pla­nung ins neue Geschäfts­jahr starten.

Für alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer soll­te der Beschluss über eine ange­mes­se­ne Gehalts­er­hö­hung 2019 bereits im lau­fen­den Geschäfts­jahr pro­to­kol­liert wer­den und dann ab 1.1.2019 in der Gehalts­ab­rech­nung auch so durch­ge­führt wer­den. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass das Finanz­amt den Vor­gang „Gehalts­er­hö­hung” for­mal mit­trägt und die­se nicht zum Anlass für eine Betriebs­prü­fung nimmt.

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