Jeder 5. GmbH-Geschäftsführer ist nicht an der GmbH, für die er tätig ist, beteiligt. Entweder als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund, als Fremd-Geschäftsführer in einer Familien-GmbH oder als Ressort-Geschäftsführer im Gremium. Im Verhältnis zum Gesellschafter-Geschäftsführer werden sie – so z. B. auch die Ergebnisse der BBE-Vergütungs-Studien für Geschäftsführer – durchschnittlich schlechter bezahlte. In der Praxis sieht man einen Abschlag von bis zu 20 % bei den GmbHs mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Begründung: …Gesellschafter-Geschäftsführer tragen zusätzlich das Vermögensrisiko. Nur in den wenigsten Anstellungsverträgen dieser Kollegen ist eine Dynamisierungsklausel vereinbart, wonach das Gehalt regelmäßig angepasst wird. Allenfalls besteht ein Anspruch auf „jährliche Prüfung des Gehalts“. Der Geschäftsführer ist auf den Goodwill seines Arbeitgebers angewiesen. Etwas verringern lässt sich der Abstand zum Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehaltsniveau, wenn Sie neben dem Festgehalt und der Tantieme zusätzliche Leistungen vereinbaren, z. B. zur Altersversorgung, zur Gesundheitsvorsorge oder zur persönlichen Fortbildung. Ab 2015 werden einige dieser Leistungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich sogar noch interessanter. Hier sind Sie gut beraten, wenn Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater einen Forderungs-Katalog erarbeiten (Gutschein, Fahrtkostenzuschuss, Weiterbildungspauschale, Übernahme der Betreuungskosten usw.).