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Volkelt-Briefe

Fremd-Geschäftsführer: So profitieren Sie von den Gehaltserhöhungen der Gesellschafter-Geschäftsführer

Jeder 5. GmbH-Geschäfts­füh­rer ist nicht an der GmbH, für die er tätig ist, betei­ligt. Ent­we­der als Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft im Unter­neh­mens­ver­bund, als Fremd-Geschäfts­füh­rer in einer Fami­li­en-GmbH oder als Res­sort-Geschäfts­füh­rer im Gre­mi­um. Im Ver­hält­nis zum Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer wer­den sie – so z. B. auch die Ergeb­nis­se der BBE-Ver­gü­tungs-Stu­di­en für Geschäfts­füh­rer – durch­schnitt­lich schlech­ter bezahl­te. In der Pra­xis sieht man einen Abschlag von bis zu 20 % bei den GmbHs mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Begrün­dung: …