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Volkelt-Briefe

GmbH-Anteils-Erben können mit Mehrheit beschließen

Die Erben eines GmbH-Anteils kön­nen in der Regel mit ein­fa­cher Mehr­heit … einen Ver­tre­ter bestel­len, der die Erben dann z. B. in einem Nich­tig­keits- oder Anfech­tungs­pro­zess um die Wirk­sam­keit einer Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses ver­tritt (OLG Nürn­berg, Urteil vom 16.7.2014, 12 U 2267/12).

Damit ist sicher gestellt, dass die Erben­ge­mein­schaft hand­lungs­fä­hig bleibt. Auch dann, wenn ein que­ru­lan­ter Erbe juris­ti­sches Vor­ge­hen blo­ckiert. Umge­kehrt gilt: Nimmt nur einer der Erben die ein­ge­reich­te Kla­ge zurück, hat das kei­ne Wir­kung. Das Ver­fah­ren läuft weiter.

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