Wird der Firmenwagen über den Investitionsabzugsbetrag finanziert und unterstellt das Finanzamt anschließend teilweise Privatnutzung und Versteuerung nach den 1%-Methode, wird ..der Investitionsabzugsbetrag nachträglich Gewinn erhöhend aufgelöst (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.6.2013, 2 K 1191/12).
Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag ist, dass das geförderte Wirtschaftsgut zu 90 % betrieblich genutzt wird. Unterstellt das Finanzamt eine private Nutzung nach der 1%-Methode bedeutet das, dass der private Nutzungsanteil im Durchschnitt bei 20 bis 35 % liegt – also deutlich über der 10 % – Grenze. ACHTUNG: Das wird bisher in vielen kleineren GmbHs so praktiziert. Wollen Sie dem Finanzamt gegenüber die überwiegende betriebliche Nutzung nachweisen (90 %), geht das nur per Fahrtenbuch.