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Firmenwagen: Privatnutzung kostet Investitionsabzugsbetrag

Wird der Fir­men­wa­gen über den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag finan­ziert und unter­stellt das Finanz­amt anschlie­ßend teil­wei­se Pri­vat­nut­zung und Ver­steue­rung nach den 1%-Methode, wird ..der Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag nach­träg­lich Gewinn erhö­hend auf­ge­löst (FG Sach­sen-Anhalt, Urteil vom 12.6.2013, 2 K 1191/12).

Vor­aus­set­zung für den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag ist, dass das geför­der­te Wirt­schafts­gut zu 90 % betrieb­lich genutzt wird. Unter­stellt das Finanz­amt eine pri­va­te Nut­zung nach der 1%-Methode bedeu­tet das, dass der pri­va­te Nut­zungs­an­teil im Durch­schnitt bei 20 bis 35 % liegt – also deut­lich über der 10 % – Gren­ze. ACHTUNG: Das wird bis­her in vie­len klei­ne­ren GmbHs so prak­ti­ziert. Wol­len Sie dem Finanz­amt gegen­über die über­wie­gen­de betrieb­li­che Nut­zung nach­wei­sen (90 %), geht das nur per Fahrtenbuch.

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