Viele Kollegen sind von Berufs wegen „Vielfahrer”. Vorteil: Mit der 1%-Methode fährt der Geschäftsführer pivat steuergünstig, wenn er zusätzlich auch viel privat unterwegs ist (Urlaub). Nachteil: Wer deswegen einen verbrauchsgünstigen Diesel angeschafft hat, dessen Karten werden immer schlechter. Jetzt gibt es einen ausgesprochen unerfreulichen Rechtsstreit mit den Zulassungsbehörden in Niedersachsen – zu ungunsten aller Diesel-Fahrer. Das betrifft natürlich auch alle Firmenwagen-Nutzer.
Hintergrund: …
Wer die Software – aufgrund amtlicher Anordnung – nachrüsten muss und dies unterlässt, um zu verhindern, dass eine spätere Beweisführung vor Gericht nicht mehr möglich ist (weil die fehlerhafte Software dann ja überschrieben ist), riskiert zusätzliche Strafgebühren und, dass das Fahrzeug zwangsstillgelegt wird. Unterdessen sind bundesweit Anwälte mit mehreren Tausend solcher Verfahren beschäftigt. Die Behörden geben sich ahnungslos und unnachgiebig. Was tun? Nachrüsten und den Fehler-Nachweis riskieren oder die Nachrüstung verweigern und die Stilllegung in Kauf nehmen? Selbst die (darauf spezialisierten) Anwälte sind sich nicht einig, was zu tun ist. Wir raten: Nicht falsch liegen Sie, wenn Sie die Nachrüstung so weit wie möglich hinauszuzögern. Z. B., weil Sie sich nicht auf einen Werkstatt-Termin einigen können.