Zum 1.7.2013 (letzte Honoraranhebung: 1.7.2004) steigen …
die Kosten für Rechtsanwälte flächendeckend um bis zu 12 %. Der Bundestag hat am 16.5.2013 das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das zum 1.7.2013 in Kraft treten wird. Auch die Kosten für Gutachten, für Notare und die Gerichtskosten werden angehoben. Die Bundesregierung rechnet für die Wirtschaft mit einer Zusatzbelastung von jährlich 600.000 EUR (Quelle: 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz).
Für die Praxis: Als Unternehmer müssen Sie mit einem Kostenanstieg von durchschnittlich 5 % für diese Dienstleistungen kalkulieren. Ausweg: Viele Branchenverbände bieten für ihre Mitglieder kostenfreie Rechtsberatung an. Prüfen Sie, in welchen Fällen Sie davon Gebrauch machen können. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Im Einzelfall lohnt es zu verhandeln und günstige Konditionen zu vereinbaren.