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Volkelt-Briefe

Finanzamt darf Gewinne und Gehälter nicht zusätzlich mit Schenkungsteuer bestrafen

Nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen darf das Finanz­amt den Vor­teil aus der zu nied­ri­gen Ver­gü­tung der Kom­ple­men­tär-GmbH bei den Kommanditisten …

nicht mit Schen­kung­steu­er bele­gen (FG Nie­der­sa­chen, Urteil vom 16.10.2012, 3 K 251/12).

Für die Pra­xis: Die Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit der Kom­ple­men­tär-GmbH ergibt sich der gesell­schafts­recht­li­chen Kon­struk­ti­on der GmbH & Co. KG. Ein Ver­gü­tungs­an­spruch ergibt sich aber aus der tat­säch­lich erbrach­ten Leis­tung. Wird die­se nach­weis­lich nicht oder nur in sehr gerin­gem Umfang erbracht, besteht auch kein oder nur ein gerin­ger Vergütungsanspruch.

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