Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen darf das Finanzamt den Vorteil aus der zu niedrigen Vergütung der Komplementär-GmbH bei den Kommanditisten …
nicht mit Schenkungsteuer belegen (FG Niedersachen, Urteil vom 16.10.2012, 3 K 251/12).
Für die Praxis: Die Geschäftsführer-Tätigkeit der Komplementär-GmbH ergibt sich der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der GmbH & Co. KG. Ein Vergütungsanspruch ergibt sich aber aus der tatsächlich erbrachten Leistung. Wird diese nachweislich nicht oder nur in sehr geringem Umfang erbracht, besteht auch kein oder nur ein geringer Vergütungsanspruch.