Unternehmer, die ihren Betrieb nach den bislang noch geltenden Vorschriften (weitgehend) steuerfrei auf die nächste Generation übertragen wollen, müssen „draufhalten“. Der BFH hält die…in 2009 in Kraft getretene Regelung zur Übertragung von Betriebsvermögen für eine Überprivilegierung. Achtung: Laut Bundesverfassungsgericht wird eine Entscheidung noch in diesem Jahr kommen.
U. U. muss die alte Regelung rückwirkend korrigiert werden. Das bedeutet, dass bereits umgesetzte Betriebsübertragungen noch einmal auf den Prüfstand müssen. Ein Bestandsschutz für einen nicht verfassungskonforme gesetzliche Regelung besteht nicht. In der Praxis wurden die Veranlagungen der letzten Jahre unter Vorbehalt durchgeführt, so dass eine Neuveranlagung eventuell sogar notwendig wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.