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Volkelt-Briefe

Erbschaftsteuer-Entscheid des Verfassungsgerichts kommt in 2014

Unter­neh­mer, die ihren Betrieb nach den bis­lang noch gel­ten­den Vor­schrif­ten (weit­ge­hend) steu­er­frei auf die nächs­te Gene­ra­ti­on über­tra­gen wol­len, müs­sen „drauf­hal­ten“. Der BFH hält die…in 2009 in Kraft getre­te­ne Rege­lung zur Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen für eine Über­pri­vi­le­gie­rung. Ach­tung: Laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wird eine Ent­schei­dung noch in die­sem Jahr kommen.

U. U. muss die alte Rege­lung rück­wir­kend kor­ri­giert wer­den. Das bedeu­tet, dass bereits umge­setz­te Betriebs­über­tra­gun­gen noch ein­mal auf den Prüf­stand müs­sen. Ein Bestands­schutz für einen nicht ver­fas­sungs­kon­for­me gesetz­li­che Rege­lung besteht nicht. In der Pra­xis wur­den die Ver­an­la­gun­gen der letz­ten Jah­re unter Vor­be­halt durch­ge­führt, so dass eine Neu­ver­an­la­gung even­tu­ell sogar not­wen­dig wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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