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Volkelt-Briefe

Geld: Zusatzentgelt für Rechnungszusendung ist unzulässig

Im Ver­fah­ren gegen die Tele­kom hat das OLG Frank­furt ent­schie­den, dass die Erhe­bung von zusätz­li­chen Gebüh­ren …für die Ver­sen­dung einer Rech­nung per Post unzu­läs­sig ist. Ent­spre­chen­de AGB-Klau­seln sind unwirk­sam (OLG Frank­furt, Urteil vom 9.1.2014, 1 U 26/13).

Damit haben Sie gute Chan­cen, auch bei ande­ren Unter­neh­men, die für den pos­ta­li­schen Rech­nungs­ver­sand Zusatz­kos­ten ver­rech­nen, die­se Gebüh­ren zurück­zu­for­dern (Inter­net- Pro­vi­der) und die sich den Auf­wand für die schrift­li­che Rech­nungs­stel­lung ein­spa­ren möch­ten. Das lohnt immer dann zu prü­fen, wenn die Rech­nung monat­lich erstellt wird. Hier wer­den zum Teil Rech­nungs­pau­scha­len bis zu 5 EUR pro Rech­nung verlangt.

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