Wenn Sie Steuern zu spät überweisen, kostet Sie das …schon vom ersten Tag an Verzugszinsen (6 %). Brauchen Sie etwas länger, müssen Sie zusätzlich Säumniszuschlag zahlen. Das gilt auch umgekehrt für die Finanzbehörden: Haben Sie zuviel Steuern gezahlt, werden die auch mit 0,5 % pro Monat verzinst. Diese Erstattungszinsen sind steuerpflichtiges Einkommen der GmbH. Sie müssen darauf wiederum Steuern zahlen.
Diese Rechtslage war lange umstritten. Zunächst hatte der BFH Erstattungszinsen für nicht steuerpflichtig erklärt (Urteil vom 15.10.2010, VIII R 33/07). Anschließend wurde das Gesetz geändert. Danach wurden Erstattungszinsen grundsätzlich steuerpflichtig gemacht (Jahressteuergesetz 2010, § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG). Erstattungszinsen werden bis zum VZ 2010 rückwirkend versteuert (BFH, Urteil vom 12.11.2013, VIII R 36/10).
Das gilt für alle Steuerarten, also für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, aber auch für die Gewerbesteuer. Damit ist nach jahrelanger Unsicherheit abschließend entschieden, dass Erstattungszinsen grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen des Steuerzahlers (Privatperson, Gewerbebetrieb) gehören.