Auf dem jährlichen IHK-Neujahrsempfang ergibt sich immer wieder die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen mit Geschäftsführer-Kollegen zu Themen, über die sonst nur am Rande gesprochen wird. Dieses Jahr zum Beispiel über die neuen Methoden der Betriebsprüfer. Auffällig sind vor allem 2 Punkte:
- Besonders ärgerlich wird von vielen Unternehmern die Praxis der Finanzbehörden moniert, wonach Umsätze nach Durchschnittswerten „verprobt“ werden (vgl. zuletzt Volkelt-Brief Nr. 50/2011).
- Auffällig auch: Viele Kollegen berichten übereinstimmend, dass die Steuerbehörden zunehmend Informationen aus dem Internet zu Zwecken der Besteuerung nutzen.
Auch bei uns in der Redaktion melden sich immer mehr Geschäftsführer von GmbHs (Beratung, Dienstleistung, Werbung, Weiterbildung) – die vom Steuerprüfer zu ihren auf den Websites angezeigten Aktivitäten, Geschäftsreisen, Referenzen und anderen mehr oder weniger vertraulichen Geschäfts-Informationen befragt werden. Das Ziel des Prüfers: Gesucht werden Anhaltpunkte für Zusatz-Umsätze, die aus den Steuerunterlagen nicht hervorgehen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Die Finanzbehörden dürfen alle öffentlichen Informationen im Besteuerungsverfahren nutzen und dem Geschäftsführer dazu Fragen zu stellen.
Für die Praxis: Richten Sie sich darauf ein, dass alle Informationen, …
die Sie auf ihren websites öffentlich stellen, auch den Finanzbehörden bekannt sind. Prüfen Sie vorab, ob Sie wollen, dass die Finanzbehörden solche Informationen erhalten. Beachten Sie dazu: Das können einfache Nebensächlichkeiten sein, die für Sie selbstverständlich sind, den Finanzbehörden aber den Anlass für weitere Nachprüfungen bieten (Beispiele: Bericht über das Geschäftsjubiläum mit einem Hinweis auf die damit verbundene Geburtstagsfeier des Chefs, Informationen zu gemischten Geschäftsreisen). In der Praxis sollte das aber nicht so weit gehen, dass die Mitarbeiter in der internen und externen Kommunikation über das Internet behindert werden. Sinnvoll ist es, wenn Sie sich zusammen mit dem Steuerberater ein- bis zweimal im Jahr die Mühe machen und Ihre Websites gründlich nach steuersensiblen Informationen prüfen und diese entschärfen.