Zum 1.2.2014 werden alle Datenformate im Zahlungsverkehr ungültig. Das betrifft die Bankleitzahlen (BIC), Kontonummern (IBAN), aber auch die Formate für maschinelle Standard-Überweisungen (XML-Format). Außerdem gibt es Änderungen …
bei den Fristen für Einzugsermächtigungen und im Lastschriftverfahren. Laut PwC haben erst 22 % aller Unternehmen die Brisanz des Themas erkannt und entsprechende Vorbereitungen eingeleitet. Alle Datensätze müssen (Lohnbuchhaltung, Kundendaten, Einzugsermächtigungen usw.) geprüft und an die neuen Vorgaben angepasst werden. Die Single Euro Payments Area (Sepa) hat Auswirkungen auf alle betrieblichen Bereiche (AGB, Verträge, Werbe- und Vertriebsunterlagen, Datenschutz). U. U. müssen Einzugsermächtigungen neu eingeholt werden. Kunden müssen vor Einziehung 14 Tage vorher unterrichtet werden.
Für die Praxis: Gibt es in Ihrem Unternehmen noch keine Vorbereitungen auf das neue Sepa-System, sollten Sie in den nächsten Wochen einen Sepa-Verantwortlichen benennen (aus der IT und/oder Rechnungswesen), der das Projekt „Sepa“ über alle Unternehmensbereiche plant, begleitet und umsetzt. Wir berichten an dieser Stelle laufend zum Thema, so dass Sie den Projektstand jederzeit überprüfen können.