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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer im Dienst: Vorsicht beim Smartphone-Telefonieren im Pkw

Mit den neu­en tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten von Smart­phones erge­ben sich immer wie­der neue recht­li­che Fra­gen. Zum Bei­spiel bei der Nut­zung des Smart­phone als Navi­ga­ti­ons­sys­tem beim Fah­ren. Dazu gibt es ein wich­ti­ges Urteil …

des OLG Hamm. Danach gilt: Auch bei einer Nut­zung als Navi ist das „zur Hand neh­men“ nicht erlaubt. Bei Kon­trol­len ist die Poli­zei berech­tigt, Buß­geld zu ver­hän­gen (OLG Hamm, Urteil vom 18.2.2013, III‑5 RBs 11/13).

Für die Pra­xis: Es hilft nicht wei­ter, wenn Sie beim Mobil­te­le­fo­nie­ren im Auto erwischt wer­den und Sie dar­auf ver­wei­sen, dass Sie ledig­lich Ihr Navi­ga­ti­ons­sys­tem bedient hät­ten. Bei­de Sach­ver­hal­te wer­den mit Buß­geld belegt. Ohne Frei­sprech­an­la­ge und inte­grier­tem Navi­ga­ti­ons­sys­tem haben Sie vor Gericht schlech­te Karten.

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