Eine böse Überraschung gab es für einen Kunden, der vergessen hatte, einen Dauerauftrag zu kündigen. Folge: Gleich zu Jahresbeginn wurde ihm fälschlicherweise ein Betrag von 150 EUR abgebucht. Er beauftragte seine Bank mit der Rückabwicklung. …
Was er nicht wusste: Für solche Vorgänge gibt es Standard-Gebühren bei den Banken und das wird teuer. Für eine Rückabwicklung aus der Schweiz werden dafür z. B. rund 50 EUR fällig. Diese Kosten stehen in keinem Verhältnis.
Für die Praxis: Besser geht es so: Sie bieten dem Kunden, der Sie um Ihr Einverständnis für eine Rücküberweisung bittet (per Anfrage über Ihre Ban), an, dass Sie die Rücküberweisung von sich aus als normale Überweisung veranlassen. Damit signalisieren Sie Ihrem (Ex-) Kunden großes Vertrauen und Entgegenkommen. Das spricht sich herum und dient der Kndenbindung. Dieses Vorgehen empfiehlt sich bei Beträgen bis zu 500 €. Weisen Sie Ihre Buchhaltung entsprechend an. Umgekehrt gilt: Haben Sie eine Fehlüberweisung veranlasst, sollten Sie sich zunächst mit dem Empfänger in Verbindung setzen und diesen um Rücküberweisung bitten.