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Volkelt-Briefe

Compliance: Höhere Bußgelder statt Unternehmensstrafrecht

Ver­stößt ein Unter­neh­men gegen gel­ten­des Recht und wird damit Drit­ten ein Scha­den zuge­führt, dann soll in Zukunft das Unter­neh­men „als Gan­zes“ dafür belangt wer­den kön­nen. Höchst­stra­fe: Das Unter­neh­men wird zwangs­li­qui­diert und die Ver­mö­gens­wer­te an die Geschä­dig­ten ver­teilt. Bis­her kön­nen nur ein­zel­ne Per­so­nen (Geschäfts­füh­rer) belangt wer­den, wenn ihnen Pflicht­ver­stö­ße nach­ge­wie­sen wer­den. Das Bun­des­jus­tiz- und Ver­brau­cher­mi­nis­te­ri­um wird nach der Som­mer­pau­se ein Sym­po­si­um zum The­ma ver­an­stal­ten. Geplant ist, dass der vor­lie­gen­de 85-sei­ti­ge Gesetz­ent­wurf eines Ver­bands­straf­rechts bis Ende des Jah­res im Bun­des­rat ein­ge­bracht wird. Nach eini­gen spek­ta­ku­lä­ren Fäl­len in der Ver­gan­gen­heit (HSH Nord­bank), ist davon aus­zu­ge­hen, dass es schär­fe­re gesetz­li­che Vor­ga­ben geben wird – auch für klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (Com­pli­ance-Beauf­trag­ter) und mit deut­lich höhe­ren Buß­gel­dern. Der­zeit prü­fen die Ver­bän­de den vor­ge­leg­ten Gesetzestext.

In fast allen EU-Staa­ten wird bereits ein Unter­neh­mens­straf­recht prak­ti­ziert. Ledig­lich in Deutsch­land gibt es ein sol­ches Instru­ment nicht. Wir gehen davon aus, dass der Gesetz­ent­wurf zwar ein­ge­bracht wird, aber kaum Aus­sicht auf Umset­zung hat. Eine Neu­re­ge­lung wird dann frü­hes­tens mit einer ein­heit­li­chen EU-Rege­lung kom­men. Bis dahin wird sich der deut­sche Gesetz­ge­ber mit höhe­ren Buß­gel­dern und einem erwei­ter­ten Buß­geld­ka­ta­log begnü­gen.

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