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Volkelt-Briefe

Compliance: Höhere Bußgelder statt Unternehmensstrafrecht

Ver­stößt ein Unter­neh­men gegen gel­ten­des Recht und wird damit Drit­ten ein Scha­den zuge­führt, dann soll in Zukunft das Unter­neh­men „als Gan­zes“ dafür belangt wer­den kön­nen. Höchststrafe: