Kategorien
Volkelt-Briefe

Cash-GmbH nicht mehr auf der Streichliste

Der Finanz­aus­schuss hat in einer neu­en Fas­sung zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit den Stim­men von Schwarz-Gelb Kor­rek­tu­ren vor­ge­nom­men. So wur­den die vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen zur sog. Cash-GmbH abge­lehnt (vgl. Nr. 39/2012). Der­zeit gilt: …

Wenn Bar­ver­mö­gen in eine GmbH (GmbH 1) ein­bracht wird, die­ses anschlie­ßend an eine Cash-GmbH (GmbH 2) zum Ver­kehrs­wert gegen eine gestun­de­te Kauf­preis­for­de­rung ver­kauft wird, kön­nen die Antei­le (der GmbH 1) steu­er­frei über­tra­gen wer­den. Auf Vor­schlag des Bun­des­ra­tes soll­te die­se Gestal­tung zum 1.1.2013 aus­ge­he­belt wer­den. Fol­ge: Die betrof­fe­nen Cash-GmbHs hät­ten bis Okto­ber an den Erben über­tra­gen wer­den müs­sen. Die­ser Zeit­druck ist jetzt raus.

Für die Pra­xis: Wer dar­auf spe­ku­liert oder plant, pri­va­tes Ver­mö­gen per Cash-GmbH an der „Steu­er vor­bei“ auf sei­ne Erben und Nach­fol­ger zu über­tra­gen, ist damit gewarnt. Die­se Gestal­tung ist nicht für die Ewig­keit gemacht. Gehen Sie davon aus, dass die Cash-GmbH sofort nach einem Regie­rungs­wech­sel Rot-Grün ganz schnell auf der Tages­ord­nung steht und zügig abge­schafft wird. Ent­spre­chend geplan­te Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen soll­ten also bis spä­tes­tens Herbst 2013 durch­ge­führt wor­den sein.

Schreibe einen Kommentar