Zur Förderung der Frauen will Familienministerin Manuela Schwesig, dass Unternehmen in Stellenanzeigen einen Mindestlohn für jede ausgeschriebene Stelle angeben. Dieses Vorhaben soll gesetzlich fixiert werden. Bei einem Verstoß können danach Abmahnungen ausgesprochen bzw. Bußgelder verhängt werden (Referentenentwurf eines Gesetzes für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern). Frauen sollen damit eine bessere Verhandlungsposition für das Gehaltsgespräch bekommen. Mehr noch: Ist der Arbeitgeber bereit, mehr als den ausgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen, soll er das ebenfalls in der Anzeige bekunden (vgl. Nr. 1/2015, „Argumente für eine Gehaltserhöhung“). …
Selbst viele in der Wirtschaft engagierte Frauen halten das für kontraproduktiv. Zum einen, weil mit der Angabe eines (niedrigeren) Mindestlohns gezielt Frauen als Bewerber ausgesucht werden können, die bereit sind, unter dem bestehenden betrieblichen Gehaltsniveau zu arbeiten. Zum anderen, weil es sich in der Praxis um eine unverbindliche Angabe handelt, an die sich niemand halten muss.