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Volkelt-Briefe

Brexit: Umwandlung einer Limited in eine GmbH/UG & Co. KG

Mit dem Brexit (ange­streb­ter Umset­zungs­zeit­punkt: Mai 2019) kön­nen sich Unter­neh­men in der Rechts­form „Limi­t­ed”, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nicht mehr auf die EU-Nie­der­las­sungs­frei­heit beru­fen. Sie müs­sen ihren Ver­wal­tungs­sitz nach Eng­land ver­le­gen (dann: EU-Aus­land mit allen Fol­gen) oder sie kön­nen in eine deut­sche Rechts­form umwan­deln. Dazu wird das Umwand­lungs­ge­setz geän­dert. Die Umwand­lung der Limi­t­ed in eine KG mit einer GmbH oder UG als Kom­ple­men­tär ist dann ohne grö­ße­ren Auf­wand und ohne steu­er­li­che Nach­tei­le mög­lich (Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf des BMJV).

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